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ImnovaGebäudeservice

Ratgeber

Treppenhausreinigung: Intervalle, Kosten und Pflichten für Hausverwaltungen

Stand: 15. August 2026 · Imnova Gebäudeservice, Nürnberg

Für die Treppenhausreinigung einer Wohnanlage sind wöchentliche oder 14-tägige Intervalle üblich: Größere und stark frequentierte Objekte brauchen die wöchentliche Reinigung, kleinere Häuser kommen oft mit einem 14-tägigen Turnus aus. Abgerechnet wird sinnvollerweise als feste Monatspauschale, deren Höhe von Etagenzahl, Fläche pro Etage, Bodenbelag und Reinigungsfrequenz abhängt – so bleibt die Position für Verwaltung und Eigentümer kalkulierbar und lässt sich, wenn mietvertraglich vereinbart, als Betriebskosten umlegen. Zum professionellen Vertrag gehören drei Dinge: ein klar definierter Leistungskatalog (was wird wie oft gereinigt), feste Reinigungstage mit festem Personal und ein dokumentierter Nachweis, etwa ein Reinigungsaushang je Etage. Wer von der Eigenreinigung durch Bewohner auf einen Dienstleister umstellt, sollte mit einer Grundreinigung starten, alte Regelungen sauber beenden und die Bewohner über den neuen Rhythmus informieren. Ein Angebot mit fester Pauschale erhalten Verwaltungen nach einer kurzen Besichtigung des Objekts.

Das richtige Intervall: wöchentlich, 14-tägig oder monatlich?

Für Wohnanlagen ist die wöchentliche Reinigung der Standard, kleinere Häuser mit wenigen Parteien kommen oft mit einem 14-tägigen Turnus aus. Monatliche Reinigung ist nur für sehr kleine Objekte mit wenig Durchgangsverkehr sinnvoll – darunter leidet erfahrungsgemäß der Eindruck des Hauses, und das Treppenhaus ist die am häufigsten wahrgenommene Leistung einer Hausverwaltung.

Bei der Festlegung helfen drei Fragen: Wie viele Parteien nutzen das Treppenhaus täglich? Gibt es Gewerbeeinheiten oder Praxen mit Publikumsverkehr? Und wie empfindlich ist der Bodenbelag? In den Wintermonaten kann zudem ein engerer Takt sinnvoll sein, wenn Nässe und Streusplitt ins Haus getragen werden.

Ein bewährter Mittelweg für kleinere Objekte: die Vollreinigung im 14-tägigen Rhythmus, dazwischen eine kurze Sichtkontrolle des Eingangsbereichs. So bleibt der erste Eindruck gepflegt, ohne dass die Pauschale auf Wochenniveau steigt – im Vertrag sollte diese Aufteilung dann aber ausdrücklich so benannt sein.

Kosten: Wie sich die Monatspauschale zusammensetzt

Professionelle Anbieter rechnen die Treppenhausreinigung als feste Monatspauschale ab – nicht nach Stunden. Die Höhe bestimmen vier Größen: die Zahl der Etagen, die Fläche pro Etage, der Bodenbelag und die Reinigungsfrequenz. Bemerkenswert dabei: Wöchentliche Reinigung kostet pro Einsatz weniger als monatliche, weil zwischen den Terminen weniger Schmutz anfällt.

Für Hausverwaltungen zählt neben dem Preis die Abrechenbarkeit: Die Pauschale lässt sich sauber in die Betriebskostenabrechnung übernehmen – Gebäudereinigung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Wichtig ist ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, damit in der Jahresabrechnung keine Diskussionen entstehen: was gereinigt wird, wie oft, und was Sonderleistungen wie eine Grundreinigung kosten.

Was gehört in den Leistungskatalog?

Ein belastbarer Reinigungsvertrag benennt die Leistungen konkret statt pauschal. Zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung eines Treppenhauses gehören üblicherweise:

  • Treppenstufen, Podeste und Flure feucht wischen
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Eingangsbereich inklusive Eingangstür und Schmutzfangmatten
  • Briefkastenanlage, Klingeltableau und Lichtschalter
  • Fensterbänke im Treppenhaus
  • Aufzugskabine innen: Boden, Spiegel, Bedientableau
  • Kellerabgänge und Nebenflächen nach Vereinbarung

Dazu kommen Leistungen im größeren Turnus: die Grundreinigung der Bodenbeläge, die Reinigung der Treppenhausfenster und Glasflächen sowie Lampen und Heizkörper. Sinnvoll ist, diese Positionen gleich im Vertrag zu takten, statt sie jedes Jahr neu zu beauftragen.

Verkehrssicherung und Dokumentation: die Pflichten

Das Treppenhaus ist der Bereich mit der höchsten Sturzgefahr im Haus – die Reinigung berührt deshalb unmittelbar die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Frisch gewischte Böden müssen mit Warnaufstellern gekennzeichnet werden, im Winter braucht der Eingangsbereich funktionierende Schmutzfangzonen, und lose Läufer oder beschädigte Stufen, die der Reinigungskraft auffallen, gehören an die Verwaltung gemeldet.

Ebenso wichtig ist der Nachweis: Ein Reinigungsaushang je Etage dokumentiert für Bewohner und Verwaltung, wann zuletzt gereinigt wurde. Bei uns gehört diese Reinigungsbestätigung zum Standard – zusammen mit fester Reinigungskraft und geregelter Vertretung. Für die Verwaltung heißt das: belegbare Leistung statt Beschwerdemanagement.

Von der Eigenreinigung zum Dienstleister: so gelingt der Wechsel

Viele Häuser starten mit der Kehrwoche – und scheitern an ihr: unterschiedliche Standards, Urlaubszeiten und immer dieselbe Diskussion, wer nicht geputzt hat. Auch die Variante mit einer Reinigungskraft auf Minijob-Basis endet oft an Vertretung und Absicherung. Der Wechsel zum Dienstleister löst das strukturell, sollte aber geordnet ablaufen:

  • Beschluss fassen: In der Eigentümergemeinschaft den Übergang zur Fremdreinigung beschließen; bei Mietshäusern die Umlagefähigkeit im Mietvertrag prüfen.
  • Bestehende Regelungen beenden: die Kehrwochen-Regelung aus der Hausordnung nehmen beziehungsweise bestehende Reinigungsverhältnisse fristgerecht kündigen.
  • Mit einer Grundreinigung starten: Sie schafft ein einheitliches Ausgangsniveau, auf dem die laufende Unterhaltsreinigung aufsetzt.
  • Bewohner informieren: ein Aushang mit Reinigungstag, Leistungsumfang und Ansprechpartner verhindert Rückfragen und schafft Akzeptanz.

Ein Vertrag, ein Ansprechpartner

Die Treppenhausreinigung ist selten die einzige Position im Objekt: Glasreinigung der Eingangstüren, Hausmeisterservice, Außenanlagenpflege und Winterdienst liegen oft bei drei verschiedenen Firmen. Wir bündeln diese Leistungen auf Wunsch in einem Vertrag – ein Ansprechpartner, eine Monatsrechnung, abgestimmte Termine.

Für ein konkretes Angebot reicht eine kurze Besichtigung: Wir nehmen Etagen, Flächen und Beläge auf und nennen Ihnen eine feste Monatspauschale mit klarer Leistungsbeschreibung. Im Einsatz sind wir in Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie im Umkreis von rund 30 Kilometern.

Häufige Fragen zum Thema

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht – üblich und bewährt sind wöchentliche Intervalle für Wohnanlagen und 14-tägige für kleinere Häuser. Entscheidend sind Nutzungsintensität, Publikumsverkehr und Bodenbelag.
Sind die Kosten der Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja. Die Gebäudereinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Eine feste Monatspauschale mit klarer Leistungsbeschreibung macht die Position in der Abrechnung transparent.
Was kostet die Treppenhausreinigung pro Monat?
Das hängt von Etagenzahl, Fläche, Bodenbelag und Reinigungsfrequenz ab – deshalb nennen wir keine Pauschale ohne Objekt. Nach einer kurzen Besichtigung erhalten Sie ein Angebot mit fester Monatspauschale und klar beschriebenen Leistungen.
Übernehmen Sie auch Objekte, die bisher in Eigenreinigung sind?
Ja, das ist ein häufiger Fall. Wir starten mit einer Grundreinigung als einheitlichem Ausgangsniveau, übernehmen dann den festen Turnus und stellen den Reinigungsnachweis je Etage – die Bewohner informieren wir auf Wunsch per Aushang.

Lieber gleich vom Fachbetrieb beraten lassen?

Wir begehen Ihr Objekt kostenlos und erstellen ein konkretes Festpreis-Angebot – in Nürnberg und rund 30 km Umkreis.

Jetzt anrufen: 0911 47851216